Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eine reguläre Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten, bei Sonderkursen z.B. Studentenkursen sind 60minütige Unterrichtseinheiten vorgesehen und extra ausgewiesen. Trotz sorgfältiger Planung können terminliche Zusagen nur unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Lehrkräfte gegeben werden. Sollten Stunden/Programme z.B. im Krankheitsfall des/der TrainerIn ausfallen, so wird selbstverständlich ein Ersatztermin gesucht. Ein Wechsel der Lehrkraft berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Sollte sich kein passender Termin finden, hat die/der TeilnehmerIn Anspruch auf Rückvergütung der Kurskosten, weitergehende Ansprüche, u.a. auf Schadenersatz, sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Die Unterrichtsgebühren sind vor Beginn des Unterrichts fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten sämtliche Mahn- und Inkassospesen sowie die jeweils zum Zeitpunkt des Zahlungsverzuges geltenden gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1. Einzelunterricht individuell

Das vertraglich vereinbarte Unterrichtsvolumen ist binnen 12 Monaten ab Vertragsbeginn zu konsumieren, ein eventuelles Guthaben verfällt.

Die/Der TeilnehmerIn legt seinen/ihren Unterrichtsplan im Einvernehmen mit der Trainerin fest. Verabredungen oder Verschiebungen von Unterrichtseinheiten müssen bis spätestens 14.00 Uhr des Vortages mitgeteilt werden. (Für Montag spätestens Freitag um 14.00 Uhr). Vereinbarte Unterrichtseinheiten, die nach diesem Zeitpunkt verschoben oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, sind in jedem Falle zu bezahlen.

2. Semesterkurse individuell für SchülerInnen

Der Unterricht kann nur zu dem ursprünglich vereinbarten Stundenplan stattfinden. Nicht konsumierte Einheiten können nicht refundiert werden. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Unterrichtsdauer ist der Anbieter von seiner Leistungspflicht befreit. Es besteht keine Kündigungsmöglichkeit.

Sollte es aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich sein, die Stunden wahrzunehmen, bitten wir um umgehende Verständigung (ärztliches Attest im Krankheitsfall), wobei dann ein Umstieg auf flexible Stundenvereinbarung mit Stundensatzanpassung möglich ist.

3. Kurse für Kleingruppen

Gruppenkurse haben grundsätzlich feste Termine. Auch bei Abwesenheit aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Krankheit, berufliche Verhinderung, familiäre Gründe) entfallen die Kursgebühren nicht. Eine Kündigung ist während des Kurses nicht möglich.

Jede Gruppe hat eine vertraglich vorgesehene Mindestteilnehmerzahl von drei TeilnehmernInnen. Sollte die TeilnehmerInnenzahl nicht zustande kommen wird der Kurs abgesagt. Auf Wunsch der TeilnehmerInnen kann bei Unterschreitung der TeilnehmerInnenzahl auch eine Reduktion der Stunden vorgenommen werden. Die verbleibenden TeilnehmerInnen benötigen weniger Unterrichtseinheiten um ihr Lernziel zu erreichen. Folglich können die Unterrichtseinheiten bei gleicher Vertragssumme entsprechend verringert werden.

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